Sie sind hier: » Praxis » Praxisgebühr
Praxisgebühr
Seit Januar 2004 fällt für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal an. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind allerdings davon befreit.
Ausführlichere Informationen zum Thema Praxisgebühr erhalten Sie von folgenden Anbietern:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesregierung
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
- ZDF / WISO
E-Mail: info@praxis-hettenbach.de
Telefon: 0941 / 80 560