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Praxisgebühr

Seit Januar 2004 fällt für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal an. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind allerdings davon befreit.

Ausführlichere Informationen zum Thema Praxisgebühr erhalten Sie von folgenden Anbietern:

  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Bundesregierung
  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
  • ZDF / WISO

E-Mail: info@praxis-hettenbach.de
Telefon: 0941 / 80 560