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Patientenverfügung
Die schriftliche Patientenverfügung dient als Grundlage der Gerichtsentscheidung und sollte qualifiziert formuliert sein.
Vorsorgevollmacht
Eine Person des Vertrauens wird schriftlich beauftragt, bei medizinischen Behandlungsfragen zu entscheiden.
Informationen unter:
Alten- und Pflegeheime
- Hotline Heimplatzsuche Regensburg
Telefon: 0941 / 507 55 40 - www.heimplatzsuche-regensburg.de
- www.landkreis-regensburg.de
E-Mail: info@praxis-hettenbach.de
Telefon: 0941 / 80 560