Sie sind hier: » praxis-hettenbach.de » Informationen » Patienten­verfügung

Patientenverfügung

Die schriftliche Patientenverfügung dient als Grundlage der Gerichtsentscheidung und sollte qualifiziert formuliert sein.

Vorsorgevollmacht

Eine Person des Vertrauens wird schriftlich beauftragt, bei medizinischen Behandlungsfragen zu entscheiden.

Informationen unter:

Alten- und Pflegeheime

E-Mail: info@praxis-hettenbach.de
Telefon: 0941 / 80 560